Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Partner (Lieferanten) der LEAD UNION UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der LEAD UNION UG (haftungsbeschränkt), Neue Fahrt 7, 34117 Kassel (nachfolgend „LEAD UNION“) und registrierten Partnern, insbesondere Immobilienmaklern, Vermittlern und sonstigen Leadlieferanten (nachfolgend „Partner“).
Die Nutzung erfolgt ausschließlich im geschäftlichen Verkehr (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.


2. Vertragsgegenstand

(1) LEAD UNION betreibt ein digitales Leadportal, über das Partner qualifizierte Leads einspielen können. Diese werden durch LEAD UNION geprüft, weiterverarbeitet und an Finanzierungsberater, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften weitergeleitet.
(2) LEAD UNION ist berechtigt, eingereichte Leads ganz oder teilweise an Dritte weiterzuverkaufen oder innerhalb des Konzernverbunds (z. B. Baufi Union oder sonstige verbundene Gesellschaften) intern zu bearbeiten und abzuschließen.
(3) Der Partner erhält bei erfolgreicher Qualifizierung und Abschluss eine Provisionsbeteiligung, die im Leadportal gutgeschrieben wird.


3. Registrierung und Zugang

(1) Die Registrierung ist nur für Unternehmer mit gültiger Zulassung nach § 34c, §34d oder § 34i GewO zulässig.
(2) Der Partner verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Unternehmensdaten.
(3) LEAD UNION ist berechtigt, Bonitäts- und Identitätsprüfungen durchzuführen sowie Nachweise über Gewerbeerlaubnis, Bankverbindung und Anschrift anzufordern.
(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(5) Bei Verstößen gegen diese AGB, Datenmissbrauch oder Manipulation kann LEAD UNION das Konto ohne Vorankündigung sperren oder löschen.
(6) Der Partner verpflichtet sich, LEAD UNION unverzüglich über Änderungen seiner rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Inhaberwechsel, Insolvenz, Entzug der Zulassung) zu informieren.


4. Einspielung von Leads

(1) Jeder eingereichte Lead muss auf einer nachweislich freiwilligen Einwilligung (Opt-in) des Interessenten beruhen.
(2) Der Partner ist verpflichtet, auf Anforderung binnen 48 Stunden einen Nachweis der Einwilligung vorzulegen (z. B. Formularbeleg, Zeitstempel, Screenshot).
(3) Jeder Lead muss vollständig, aktuell und exklusiv sein. Automatisiert erzeugte, veraltete oder manipulierte Datensätze sind unzulässig.
(4) Der Partner muss die jeweilige Datenquelle (z. B. Webseite, Kampagne, Formular) angeben und dokumentieren.
(5) Kann der Partner die Herkunft eines Leads oder den Opt-in-Nachweis nicht belegen, gilt der Lead als unzulässig.
(6) LEAD UNION behält sich das Recht vor, Leads stichprobenartig zu prüfen oder zur Qualitätssicherung zu kontaktieren.


5. Provisionsbeteiligung und Staffelung

(1) Nach erfolgreicher Qualifizierung und Abschluss einer Baufinanzierung erhält der Partner eine Beteiligung an der Netto-Provision:

Qualifizierte Leads pro QuartalBeteiligung
1–5 Leads10 %
6–15 Leads20 %
ab 16 Leads30 %

(2) Grundlage ist die tatsächlich vereinnahmte Provision nach Abschluss.
(3) Pflicht zur Ausschließlichkeit:
Der Partner darf jeden eingereichten Lead ausschließlich an LEAD UNION übermitteln. Eine Weitergabe, ein Verkauf oder die Nennung des Interessenten gegenüber anderen Plattformen, Tippgebern oder Dienstleistern ist untersagt.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 2.500 € je Fall fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Nicht qualifizierte, unvollständige oder doppelt eingereichte Leads werden nicht vergütet.
(5) Definition des Quartalszeitraums:
Ein Quartal umfasst einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten und beginnt jeweils am
1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Kalenderjahres.
Das Quartal endet jeweils mit Ablauf des letzten Tages des dritten Monats (z. B. 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember).
Die Höhe der Provisionsbeteiligung richtet sich nach der Anzahl der qualifizierten Leads, die innerhalb eines solchen Quartals eingereicht und bestätigt wurden.


6. Gutschrift und Auszahlung

(1) Vergütungen werden als Guthaben im Partnerkonto des Leadportals geführt.
(2) Das Guthaben kann zur Bezahlung eigener Leads genutzt oder einmal pro Quartal auf das Geschäftskonto ausgezahlt werden (Mindestbetrag 100 €).
(3) Auszahlungen erfolgen ausschließlich nach Rechnungsstellung durch den Partner.
(4) Guthabenprüfung und Rückbuchung:
LEAD UNION darf Gutschriften einfrieren, prüfen oder stornieren, wenn ein Verdacht auf unsachgemäße Arbeit, doppelte Leads, Datenfehler oder Verstoß gegen die AGB besteht.
Erweist sich der Verdacht als begründet, verfällt das Guthaben ersatzlos.
(5) Unrechtmäßig erhaltene Beträge können nachträglich zurückgefordert oder mit künftigen Gutschriften verrechnetwerden.
(6) Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Leads, darf LEAD UNION den betreffenden Betrag bis zur endgültigen Klärung zurückhalten.


7. Qualitätsanforderungen und Nachweispflichten

(1) Der Partner garantiert die Echtheit und Aktualität aller übermittelten Daten.
(2) Bei Zweifeln an der Datenqualität kann LEAD UNION eine Prüfung oder Audit durchführen. Der Partner ist verpflichtet, aktiv mitzuwirken und angeforderte Unterlagen bereitzustellen.
(3) Kann der Partner den Opt-in-Nachweis nicht erbringen, gilt der Lead als unzulässig und wird nicht vergütet.
(4) Wird die Echtheit eines Leads oder die Einwilligung bestritten, trägt der Partner die Beweislast. Erfolgt kein Nachweis binnen 5 Werktagen, gilt der Lead als fehlerhaft.
(5) Der Partner ist verpflichtet, fehlerhafte, doppelte oder versehentlich eingereichte Leads unverzüglich zu melden.


8. Prüfungs-, Sperr- und Ausschlussrecht

(1) LEAD UNION ist berechtigt, Partneraktivitäten regelmäßig zu prüfen und Leads zu kontrollieren.
(2) Bei begründetem Verdacht auf Manipulation, Datenmissbrauch oder Falschdaten kann LEAD UNION den Zugang sofort sperren und Auszahlungen vorübergehend stoppen.
(3) Eine Sperre oder Ausschlussentscheidung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Auszahlung offener Guthaben.


9. Haftung und Freistellung

(1) Der Partner haftet für alle Schäden, Bußgelder oder Kosten, die durch unzulässige Datenerhebung, falsche Angaben oder doppelte Leadverkäufe entstehen.
(2) Der Partner stellt LEAD UNION von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere bei Datenschutz- oder Wettbewerbsverstößen.
(3) Für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Unterauftragnehmer oder Subunternehmen haftet der Partner wie für eigenes Handeln (§ 278 BGB).


10. Vertragsstrafe und Schadensersatz

Neben der in § 5 genannten Vertragsstrafe kann LEAD UNION bei wiederholten oder systematischen Pflichtverletzungen:

  • den Vertrag fristlos kündigen,

  • alle offenen Guthaben einbehalten,

  • Schadensersatz in voller Höhe geltend machen.


11. Wettbewerbs- und Loyalitätspflicht

Der Partner verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit keine Leads an Wettbewerber oder ähnliche Plattformen zu liefern, keine konkurrierenden Systeme zu bewerben und keine Datenkopien an Dritte weiterzugeben.
Ein Verstoß berechtigt LEAD UNION zur sofortigen Kündigung und zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe von 2.500 € je Fall.


12. Datenschutz und Datenlöschung

(1) Der Partner darf personenbezogene Daten ausschließlich zur Leadvermittlung an LEAD UNION verarbeiten.
(2) Nach Übermittlung oder spätestens 90 Tage nach Erhebung sind alle personenbezogenen Daten zu löschen oder zu anonymisieren, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
(3) Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO, des BDSG und der Datenschutzrichtlinien der LEAD UNION.
(4) LEAD UNION ist berechtigt, die Einhaltung dieser Datenschutzpflichten stichprobenartig zu prüfen.


13. Haftung der LEAD UNION

LEAD UNION haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangene Gewinne oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.


14. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft unbefristet.
(2) Beide Parteien können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
(3) Bei Verstößen gegen Ausschließlichkeit, Datenschutz oder Manipulation ist eine fristlose Kündigung durch LEAD UNION zulässig.
(4) Offene Guthaben werden nur bei ordnungsgemäßer Vertragstreue ausgezahlt.
(5) LEAD UNION kann den Vertrag bei Verstößen gegen Integritäts- oder Informationspflichten fristlos beenden.


15. Änderungen der AGB

(1) LEAD UNION behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Änderungen können insbesondere erfolgen, wenn gesetzliche Anforderungen, technische Entwicklungen, organisatorische Abläufe oder wirtschaftliche Gründe dies erfordern.

(2) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist im Partnerportal unter www.leadunion.de/agb-partner jederzeit abrufbar und gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.

(3) Der Partner ist verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Stand der AGB zu informieren.
Mit der weiteren Nutzung des Partnerportals nach Veröffentlichung der neuen Fassung erklärt der Partner sein Einverständnis mit den geänderten Bedingungen.


16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kassel, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; mündliche Zusagen bestehen nicht.
(4) Mitteilungen können rechtsverbindlich auch elektronisch (E-Mail oder Portalnachricht) erfolgen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Stand: 10. November 2025